Wissenswertes

PFAS-Beschränkung für Feuerlöschschäume

Was Betreiber zu PFAS in Löschschäumen, betroffenen Feuerlöschern und wichtigen Stichtagen wissen sollten.

  • Betroffene Schaumlöscher erkennen
  • Stichtage im Blick behalten
  • Umstellung rechtzeitig planen

Kernaussage

PFAS in Löschschäumen werden über REACH geregelt. Für bestimmte Anwendungen gelten Übergangsfristen und Grenzwerte.

Betroffen

Vor allem Schaumlöscher und Schaumanlagen mit fluorhaltigen Schaummitteln wie AFFF, AR-AFFF, FFFP oder AR-FFFP sollten geprüft werden.

Meist PFAS-frei

Wasser, Wassernebel, CO₂, Pulver und Nasschemie sind in der Regel nicht der typische PFAS-Schaum-Fall. Bei Additiven gilt: Etikett und Sicherheitsdatenblatt prüfen.

Hintergrund

Warum werden PFAS in Feuerlöschschäumen beschränkt?

Persistenz

PFAS bauen sich kaum ab und können sich über lange Zeit in Umwelt und Stoffkreisläufen halten.

Mobilität

Einträge in Boden und Gewässer können weitergetragen werden und sensible Bereiche erreichen.

Gesundheits- und Umweltrisiken

Die Regulierung folgt dem Vorsorgeprinzip für die Stoffgruppe.

Direkter Eintrag

Übung, Einsatz, Leckagen oder unsachgemäße Entsorgung können PFAS-haltige Rückstände freisetzen.

Rechtsstand & Fristen

Wichtige Stichtage

03.10.2025

Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/1988 zur Änderung von REACH Anhang XVII hinsichtlich PFAS in Feuerlöschschäumen.

23.10.2025

Inkrafttreten der Verordnung. Die einzelnen Verbote, Übergangsfristen und Betreiberpflichten greifen abhängig von Anwendung und Stichtag.

23.10.2026

Wichtiger Betreiber-Stichtag: Für erfasste PFAS-haltige Feuerlöschschäume ab 1 mg/l greifen Nutzungsbedingungen zu Brandklasse B, Emissionsminderung, getrennter Sammlung, Behandlung und einem standortbezogenen PFAS-Managementplan. Zusätzlich endet die allgemeine Übergangsfrist für das Inverkehrbringen PFAS-haltiger Schäume in tragbaren Feuerlöschern; für alkoholbeständige Schäume gilt eine längere Frist.

23.04.2027

Ende der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen alkoholbeständiger PFAS-haltiger Schäume in tragbaren Feuerlöschern sowie für bestimmte Verwendungen bei Training, Tests und öffentlichen Feuerwehren.

31.12.2030

Ende der Übergangsfrist für die Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern.

23.10.2035

Längere Übergänge für bestimmte Sonderbereiche laufen aus, zum Beispiel ausgewählte Hochrisiko- oder Spezialanwendungen.

Hinweis: Übergangsfristen und Pflichten können je nach Anwendung, Betreiber und Produkt unterschiedlich relevant sein. Maßgeblich sind die geltenden Rechtsgrundlagen und Herstellerunterlagen.

Für Betreiber

Was sollten Betreiber jetzt tun?

1

Bestand aufnehmen

Schaumlöscher, fahrbare Geräte und Schaumanlagen erfassen. Produktnamen und Füllmittel dokumentieren.

2

Etikett und SDB prüfen

AFFF, AR-AFFF, FFFP, fluorhaltig, fluorinfrei/F3 und PFAS-Angaben kontrollieren.

3

Umstieg planen

PFAS-freie Alternativen, Kompatibilität, Düsen, Zumischer und Einsatzbereich abstimmen.

4

Managementplan vorbereiten

Soweit die Verordnung für den konkreten Einsatz greift, ab 23.10.2026 einen standortbezogenen Managementplan mit Einsatzbedingungen, Mengen, Reinigung/Wartung, Leckageplan und Ersatzstrategie führen; jährlich prüfen und mindestens 15 Jahre verfügbar halten.

5

Rückstände getrennt erfassen

Nicht verwendete PFAS-haltige Schaummittel sowie PFAS-haltige Abfälle und Abwässer soweit technisch und praktisch möglich getrennt sammeln und einer geeigneten Behandlung zuführen.

6

Kennzeichnung prüfen

Ab 23.10.2026 können für erfasste Bestände, Abfälle und bestimmte in Verkehr gebrachte Feuerlöschschäume zusätzliche Kennzeichnungspflichten gelten.

Häufige Fragen

FAQ zur PFAS-Beschränkung

Welche Feuerlöscher sind besonders zu prüfen?

Vor allem Schaumlöscher und Schaumanlagen mit fluorhaltigen Schaummitteln wie AFFF, AR-AFFF, FFFP oder AR-FFFP.

Sind Pulver- oder CO₂-Löscher betroffen?

Pulver- und CO₂-Löscher sind in der Regel nicht der typische PFAS-Schaum-Fall. Maßgeblich bleiben Typenschild, Produktdaten und Herstellerangaben.

Was sollten Betreiber jetzt tun?

Bestand erfassen, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter prüfen, betroffene Schaummittel identifizieren und den Umstieg planen. Bei erfassten Anwendungen sind zusätzlich die ab 23.10.2026 geltenden Betreiberbedingungen wie Managementplan, getrennte Sammlung und Kennzeichnung zu prüfen.

Fachlich geprüft: Brandschutz Goldberg · Stand Juni 2026
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