PFAS-Beschränkung für Feuerlöschschäume
Was Betreiber zu PFAS in Löschschäumen, betroffenen Feuerlöschern und wichtigen Stichtagen wissen sollten.
- Betroffene Schaumlöscher erkennen
- Stichtage im Blick behalten
- Umstellung rechtzeitig planen
Kernaussage
PFAS in Löschschäumen werden über REACH geregelt. Für bestimmte Anwendungen gelten Übergangsfristen und Grenzwerte.
Betroffen
Vor allem Schaumlöscher und Schaumanlagen mit fluorhaltigen Schaummitteln wie AFFF, AR-AFFF, FFFP oder AR-FFFP sollten geprüft werden.
Meist PFAS-frei
Wasser, Wassernebel, CO₂, Pulver und Nasschemie sind in der Regel nicht der typische PFAS-Schaum-Fall. Bei Additiven gilt: Etikett und Sicherheitsdatenblatt prüfen.
Warum werden PFAS in Feuerlöschschäumen beschränkt?
PFAS bauen sich kaum ab und können sich über lange Zeit in Umwelt und Stoffkreisläufen halten.
Einträge in Boden und Gewässer können weitergetragen werden und sensible Bereiche erreichen.
Die Regulierung folgt dem Vorsorgeprinzip für die Stoffgruppe.
Übung, Einsatz, Leckagen oder unsachgemäße Entsorgung können PFAS-haltige Rückstände freisetzen.
Wichtige Stichtage
Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/1988 zur Änderung von REACH Anhang XVII hinsichtlich PFAS in Feuerlöschschäumen.
Inkrafttreten der Verordnung. Die einzelnen Verbote, Übergangsfristen und Betreiberpflichten greifen abhängig von Anwendung und Stichtag.
Wichtiger Betreiber-Stichtag: Für erfasste PFAS-haltige Feuerlöschschäume ab 1 mg/l greifen Nutzungsbedingungen zu Brandklasse B, Emissionsminderung, getrennter Sammlung, Behandlung und einem standortbezogenen PFAS-Managementplan. Zusätzlich endet die allgemeine Übergangsfrist für das Inverkehrbringen PFAS-haltiger Schäume in tragbaren Feuerlöschern; für alkoholbeständige Schäume gilt eine längere Frist.
Ende der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen alkoholbeständiger PFAS-haltiger Schäume in tragbaren Feuerlöschern sowie für bestimmte Verwendungen bei Training, Tests und öffentlichen Feuerwehren.
Ende der Übergangsfrist für die Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern.
Längere Übergänge für bestimmte Sonderbereiche laufen aus, zum Beispiel ausgewählte Hochrisiko- oder Spezialanwendungen.
Hinweis: Übergangsfristen und Pflichten können je nach Anwendung, Betreiber und Produkt unterschiedlich relevant sein. Maßgeblich sind die geltenden Rechtsgrundlagen und Herstellerunterlagen.
Was sollten Betreiber jetzt tun?
Bestand aufnehmen
Schaumlöscher, fahrbare Geräte und Schaumanlagen erfassen. Produktnamen und Füllmittel dokumentieren.
Etikett und SDB prüfen
AFFF, AR-AFFF, FFFP, fluorhaltig, fluorinfrei/F3 und PFAS-Angaben kontrollieren.
Umstieg planen
PFAS-freie Alternativen, Kompatibilität, Düsen, Zumischer und Einsatzbereich abstimmen.
Managementplan vorbereiten
Soweit die Verordnung für den konkreten Einsatz greift, ab 23.10.2026 einen standortbezogenen Managementplan mit Einsatzbedingungen, Mengen, Reinigung/Wartung, Leckageplan und Ersatzstrategie führen; jährlich prüfen und mindestens 15 Jahre verfügbar halten.
Rückstände getrennt erfassen
Nicht verwendete PFAS-haltige Schaummittel sowie PFAS-haltige Abfälle und Abwässer soweit technisch und praktisch möglich getrennt sammeln und einer geeigneten Behandlung zuführen.
Kennzeichnung prüfen
Ab 23.10.2026 können für erfasste Bestände, Abfälle und bestimmte in Verkehr gebrachte Feuerlöschschäume zusätzliche Kennzeichnungspflichten gelten.
FAQ zur PFAS-Beschränkung
Welche Feuerlöscher sind besonders zu prüfen?
Vor allem Schaumlöscher und Schaumanlagen mit fluorhaltigen Schaummitteln wie AFFF, AR-AFFF, FFFP oder AR-FFFP.
Sind Pulver- oder CO₂-Löscher betroffen?
Pulver- und CO₂-Löscher sind in der Regel nicht der typische PFAS-Schaum-Fall. Maßgeblich bleiben Typenschild, Produktdaten und Herstellerangaben.
Was sollten Betreiber jetzt tun?
Bestand erfassen, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter prüfen, betroffene Schaummittel identifizieren und den Umstieg planen. Bei erfassten Anwendungen sind zusätzlich die ab 23.10.2026 geltenden Betreiberbedingungen wie Managementplan, getrennte Sammlung und Kennzeichnung zu prüfen.
Jetzt Termin vereinbaren
Wir kümmern uns um Ihre fristgerechte Prüfung und saubere Dokumentation.
